17. Mai 2017
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Pressemitteilung 09/2017

dbb Hessen begrüßt Urteil zu Hammerattacke in Jobcenter +++ Gewaltangriffe gegen Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst nicht hinnehmbar

Urteil des Landgerichts Darmstadt sendet deutliches Signal. Gewaltangriffe gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes sind nicht hinzunehmen.

„Der dbb Hessen begrüßt eindeutig das Urteil im Fall der lebensgefährlichen Hammerattacke im Jobcenter Dietzenbach im letzten September“ ist die Reaktion des Vorsitzenden Heini Schmitt des hessischen dbb beamtenbund und tarifunion (dbb Hessen).

„Wir hätten uns zwar eine lebenslange Haftstrafe gewünscht“, so Schmitt in Fulda. Das durch das Urteil des Landgerichts Darmstadt gesendete Signal sei aber sehr deutlich. „Es zeigt über den Einzelfall mit seinen schlimmen Folgen für den Mitarbeiter des Jobcenters hinaus, dass der Staat nicht gewillt ist, Gewaltangriffe gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes hinzunehmen.“ Daher sei es auch wichtig und richtig, dass sich das Landgericht nicht von den infamen Einlassungen des Angeklagten habe beeinflussen lassen.

„Die rechtlichen Würdigung des Angriffs muss aber auch von Dienststellen begleitet werden, indem Wege und Mittel gesucht werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bedrohungen und tätlichen Angriffen zu schützen.“ Schmitt regte an, in besonders gefährdeten Dienststellen Zugangskontrollen einzuführen und zusätzliche Alarmmaßnahmen einzurichten.“

 

Verantwortlich: dbb beamtenbund und tarifunion, Landesbund Hessen
Eschersheimer Landstraße 162
60322 Frankfurt
Tel. 069 281780
Thomas Müller Stell. Landesvorsitzender und Pressesprecher
Mobil: 0171 2015645