Der dbb Hessen hält den Druck auf die Landesregierung in der Besoldungsfrage konsequent aufrecht.
Wie Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen, auf der Sitzung dessen Landeshauptvorstands am 13. November 2017 in Frankfurt erklärte, ermuntert der dbb Hessen alle Beamtinnen und Beamten im Dienst des Landes Hessen, der Kommunen und auch die Ruhestandsbeamten, gegen die Besoldungsfestsetzung 2017 Widerspruch zu erheben, nachdem das Innenministerium keinen Verzicht auf Rechtsmittel für das laufende Besoldungsjahr erklärt hatte.
Hintergrund ist, dass der dbb Hessen die Besoldung auch im Jahr 2017 für nicht verfassungsgemäß hält, sondern die Unteralimentierung aus dem Jahr 2016 auch nach der unzureichenden Anpassung zum 1. Juli 2017 fortwirke.
Schmitt verweist in seinem Vortrag auf die drei anhängigen Musterverfahren von Beamten, die der dbb Hessen vor den Verwaltungsgerichten in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden unterstützt und auf den Weg gebracht hat. Der dbb Hessen gehe davon aus, dass bei den drei angestrengten Verfahren im ersten Quartal 2018 mit Verhandlungsterminen gerechnet werden könne.
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