Der dbb Hessen begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum weiterhin gültigen Streikverbot für beamtete Lehrerinnen und Lehrer. „Beamte und Streik, das passt nicht zusammen. Das Streikverbot als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums muss unumstößlich gelten. Mit der jetzigen, für uns nicht überraschenden Entscheidung sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 für hinreichend Rechtssicherheit gesorgt. Mit dem Urteil des EGMR hat die Sache nun aber endgültig das Ende der juristischen Fahnenstange erreicht. „Nun kann es keine weiteren Zweifel mehr an der Gültigkeit des Streikverbots geben,“ so Heini Schmitt. „Die Entscheidung mit 16 zu 1 Richterstimmen lässt auch nichts an Klarheit vermissen.“
Eine andere Entscheidung hätten wir als sehr problematisch angesehen. Es gibt nun einmal aus guten Gründen zwei Beschäftigtengruppen im Öffentlichen Dienst. Und eine davon, nämlich die Gruppe der Beamten, hat für das uneingeschränkte Funktionieren der Verwaltung zu stehen, und zwar auch in Zeiten von Arbeitskämpfen oder in Krisenzeiten, wovon die Bürgerinnen und Bürger gerade dann besonders profitieren.