WIR STEHEN FÜR EINE VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN IM BEREICH SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENSTE
Das bedeutet:
• Leistungszulagen für Zusatzaufgaben wie z. B. Anleitung von Studenten, Schülern, Praktikanten,
für Rufbereitschaft, Nacht- und Wochenenddienste
• Fallzahlenbegrenzung im ASD auf max. 50 Fälle
• Vereinheitlichung der Ausbildungs- und Studien-ordnung, Anpassung der Kompetenzen und Fähigkeiten
• Vergütung/Eingruppierung in KiGa/KiTa-Leistungs-kräfte abhängig von der Gruppenzahl
• Vergütung bereits in der Ausbildung von Erzieher*innen
• Zusätzliche Eingruppierung z. B. „S8c“ für mehr Verantwortung
• Bessere Aufstiegsmöglichkeiten für S11 bis S15 nach dem SuE-Tarif für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen im ASD/RSD