04. September 2018

DBB Hessen – Seniorenvertretung

Rechtschutz in Beihilfeangelegenheiten - Wichtige Information für Senioren

Der kostenlose Rechtsschutz des Deutschen Beamtenbundes deckt jetzt auch Rechtsstreitigkeiten ab, die bei fehlerhafter Einstufung des Pflegegrades entstehen können.

 

Hier ist folgendes Verfahren zu beachten:

 

Für die in der PKV – Privaten Krankenversicherungen und deren angehängten Pflegekassen versicherten Beamten ist der Medizinische Dienst der Privaten Krankenkassen MEDICPROOF GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74 a , 50968 Köln, zuständig.

Das von dort ausgestellte Gutachten ist Grundlage für die Gewährung der Beihilfe für den Pflegebedürftigen.

Sollte dieses Gutachten als fehlerhaft erachtet werden, ist nicht die Beihilfestelle 

Ansprechpartner sondern MEDIPROOF GmbH.

Dieses Gutachten hat nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes mit Widerspruchsverfahren. Alle Leistungen, die als Rechtsgrundlage das SGB haben, müssen ggf. im Sozialgerichtsverfahren beklagt werden. Vorher ist es aber möglich, ein 2. Gutachten zu verlangen. 

 

Die dbb-Seniorenvertretung hat sich diesbezüglich mit dem Verband der PKV – Pflege in Verbindung gesetzt. In der Praxis konnten bisher alle strittigen Einstufungsgutachten über das 2. Gutachten geklärt werden.

Sollte es nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, ist das örtlich zuständige Sozialgericht anzurufen. 

Hierbei gewährt der dbb seit 1.1.2018 Rechtsschutz.

Für die über die GKV Versicherten ist der MDK –Medizinische Dienst der Krankenkassen- zuständig. Der Rechtsweg ist analog zur den PKV-Versicherten, weil es Leistungen nach dem SGB –Sozialgesetzbuch sind. Der Rechtsschutz wird dabei genauso seit 1.1.2018 gewährt.