Geltendmachung/Wahrung von besoldungsrechtlichen Ansprüchen für das Haushaltsjahr 2024 – Gesamtbesoldung und -versorgung
Da sich das Jahr dem Ende zuneigt und wir zuletzt mit zahlreichen Anfragen befasst waren, sprechen wir nachstehend für die einzelnen Fallkonstellationen Empfehlungen zur Geltendmachung bzw. Wahrung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Ansprüche für das Haushaltsjahr 2024 aus.
1.) Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungs- empfängerinnen und -empfänger, die in den zurückliegenden Jahren ihre Ansprüche bereits geltend gemacht hatten:
Mit Schreiben vom 18. November 2024 hat uns der Hessische Innenminister Prof. Dr. Poseck versichert, dass der bereits von seinem Vorgänger in der 20. Legislaturperiode erklärte Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin Geltung behält. Insofern halten wir auch die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen für das Jahr 2024 für entbehrlich. Hinzu kommt, dass das BVerfG sowie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen v. 4. Mai 2020 bzw. v. 30.11.2021 festgelegt hatten, dass Beamtinnen und Beamte, die einmal ihre Ansprüche geltend gemacht haben, dies in den folgenden Jahren nicht wiederholen müssen.
2.) Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungsempfängerinnen und -empfänger, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht hatten:
Bezugnehmend auf die Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, sowie die Entscheidung des VGH v. 30.11.2021 empfehlen wir hier, für das laufende Haushaltsjahr 2024 Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen.
3.) Beamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund und bei den Kommunen:
Auch hier empfehlen wir, für das laufende Haushaltsjahr 2024 Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen, sofern nicht eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Dienstherrn über die fortdauernde Wirkung bereits geltend gemachter Ansprüche bzw. über den Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen abgegeben wurde.
Wir haben ein Musterschreiben vorbereitet, welches bei unseren Mitgliedsverbänden angefordert werden kann.