08. Februar 2019

dbb Seniorinnen- und Seniorenvertretung Hessen

Einheit von Besoldung und Versorgung – Besoldung folgt Tarifrecht

Die Landeshauptversammlung der dbb-Seniorinnen- und Seniorenvertretung fordert die Landesregierung auf, an der Einheit von Besoldung und Versorgung festzuhalten. Besoldung und Versorgung sind gleichberechtigte Teile der lebenslangen Alimentation. Die Versorgung ist die Fortsetzung der Besoldung im Ruhestand. Sie wird u.a. durch eine niedrigere Besoldung während der aktiven Dienstzeit mitfinanziert.

 

Tariferhöhungen in Hessen sind deshalb  zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung und –versorgung zu übertragen. Nur dadurch werden die Beschäftigten auch im Ruhestand angemessen an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung beteiligt.

In der Vergangenheit wurden die Beamtinnen und Beamten – und damit auch die Versorgungsempfänger -  immer wieder von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Es muss aber gelten: Besoldungsrecht folgt Tarifrecht– einschließlich der Versorgungsempfänger. 

Ein weiteres Auseinanderklaffen der Bezahlung von Tarifbeschäftigten und der Beamtenbesoldung sind nicht vertretbar.

Ebenso sind einseitige Sachleistungen des Landes Hessen nur an Tarifbeschäftigte und aktive Beamte strikt abzulehnen. Sie sind ein der Alimentation wesensfremdes Element.  

Weder die Schuldenbremse der Verfassung noch die allgemeine Haushaltslage dürfen zur Begründung von Abkopplungen der Versorgungsempfänger von der allgemein Lohn- und Gehaltsentwicklung dienen. Hierauf hat das Land als Arbeitgeber bereits bei Tarifverhandlungen zu achten.