12. Juni 2018

Pressemitteilung 09/2018

dbb Hessen begrüßt Bestätigung des Streikverbots für Beamte durch das Bundesverfassungsgericht

„Das BVerfG hat mit seiner heutigen Entscheidung unsere Rechtsauffassung zum Beamtenstatus und dem zwingend dazu gehörenden Streikverbot uneingeschränkt bestätigt“, so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, heute in Frankfurt.

„Damit ist der Versuch, an den Grundfesten des Berufsbeamtentums zu rütteln, glücklicherweise gescheitert“, so Schmitt weiter.

 

„Das BVerfG hat mit seiner heutigen Entscheidung unsere Rechtsauffassung zum Beamtenstatus und dem zwingend dazu gehörenden Streikverbot uneingeschränkt bestätigt“, so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, heute in Frankfurt.

„Damit ist der Versuch, an den Grundfesten des Berufsbeamtentums zu rütteln, glücklicherweise gescheitert“, so Schmitt weiter.

Eine andere Entscheidung hätten wir auch als sehr problematisch angesehen.

Es gibt nun einmal aus guten Gründen zwei Beschäftigtengruppen im Öffentlichen Dienst.

Und eine davon, nämlich die Gruppe der Beamten, hat für das uneingeschränkte Funktionieren der Verwaltung zu stehen, und zwar auch in Zeiten von Arbeitskämpfen oder in Krisenzeiten des Staates, wovon die Bürgerinnen und Bürger gerade dann besonders profitieren.

Dafür hat sich über viele Jahrzehnte ein austariertes Verhältnis aus Rechten und Pflichten der Beamten herausgebildet. Ein wesentlicher Grundpfeiler davon ist das Streikverbot.

Hebt man es auf, führt man das ganze System ad absurdum.

Dass die vier Kläger/innen den Versuch unternahmen, das Streikverbot für Lehrer aufzuheben, musste nach unserer Auffassung scheitern, denn ein Differenzieren zwischen offenbar „wichtigen Beamten“ und „weniger wichtigen Beamten“ hätte einen Prozess ausgelöst, den am Ende niemand wirklich sinnvoll hätte ausgestalten können.
 

V.i.S.d.P.:

Heini Schmitt

Landesvorsitzender dbb Hessen

Tel. 0172-7744300

mail@dbbhessen.de