01. Februar 2019

dbb Hessen Nachrichten 02/2019 -Sonderausgabe-

Auftakt zur Einkommensrunde 2019 in Hessen

Am heutigen 1. Februar fand in Wiesbaden der Auftakt zur Einkommensrunde 2019 in Hessen statt. Wir bedanken uns herzlich dafür, dass wieder viele Mitglieder der dbb-Hessen-Fachgewerkschaften und –verbände nach Wiesbaden kamen, um vor dem Hessischen Innenministerium unsere Forderungen zu untermauern. Die Gewerkschaften, so auch der dbb beamtenbund und tarifunion Bund und der dbb Hessen haben heute gegenüber dem Hessischen Innenminister Peter Beuth ihre Forderungen noch einmal vorgetragen und vertieft.

 

Heute wies der Innenminister die linearen Forderungen als „deutlich überhöht“ zurück.
Folgende Forderungen werden von uns erhoben:

 

I. Entgelterhöhungen

Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens um 200 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)
Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 100 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate) 

Erhöhung der Beträge der Pflegetabelle um 300 Euro.

II. Auszubildende und Praktikanten

  • Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden
  • Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs­- und praxisintegrierten dualen       Studiengängen. 

 

Forderungen darüber hinaus:

 

I. Manteltarifliche Änderungen für Beschäftigte

  • Entgeltordnung zum TV-H verbessern und in Kraft setzen
  • Entzerrung der Entgeltgruppe 9 (EG 9 klein)
  • Entfristung der Regelung zu den Besitzständen aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II betreffend Besitzstandswahrung v. 27. Februar 1964 gemäß

Anlage 1 Teil C zum TVÜ-H 
 

  • Dynamisierung der Beträge nach § 50 Nr. 2 zu § 19 Abs. 4 und 5 TV-H
  • Aufnahme wissenschaftlicher, künstlerischer und studentischer Hilfskräfte in den TV-H
  • Konkretisierende Fortsetzung der Gespräche zur Befristungspraxis im Hochschulbereich
  • Anwendung des § 23 a TV-H auch auf Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse nach dem TVA-H BBiG, TVA-H Pflege und TV-Prakt-H.
  • Ein zusätzlicher freier Arbeitstag pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder
  • Änderung des Beginns der Nachtarbeit in § 7 Abs. 5 TV-H auf 20:00 h

II. Manteltarifliche Änderungen für Auszubildende und Praktikanten

  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage 

Forderungen für die Beamten und Versorgungsempfänger:

  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger
  • Aufholung des Rückstands bei Besoldung und Versorgung aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % und Gestaltung der Besoldungstabelle so, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt.

Als nächstes gilt es, in Fachgruppengesprächen die Einzelforderungen vertieft zu erörtern, bevor dann am 28. und 29. März die zweite Verhandlungsrunde in Dietzenbach ansteht.

Wir fügen hier den Link zum Flugblatt des dbb ein.